Oder-Konto
Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, das gewöhnlich von Ehegatten eingerichtet wird. Damit erreichen Ehegatten, dass jeder Partner über das Konto verfügen kann.
Oder-Konten können steuerlich zu erheblichen Nachteilen führen. Dies zeigt zum Beispiel ein Rechtsstreit, der vom Finanzgericht Hessen am 26.07.2001 entschieden worden war. Hierbei wandelte der Ehemann sein Konto in ein Oder-Konto um. Seine Ehefrau konnte damit auch über sein Kontoguthaben verfügen. Das Finanzamt erfasste die Hälfte des Kontoguthabens bei der Ehefrau als Schenkung. Da die Hälfte des Kontoguthabens den schenkungssteuerlichen Freibetrag von 307.000,– € überschritten hatte, musste die Ehefrau Schenkungsteuer zahlen.
Ein Oder-Konto sollte daher vermieden werden. Günstiger ist eine gegenseitige Kontobevollmächtigung für ein Einzelkonto.
Gesetze und Urteile (Quellen)
FG Hessen 26.07.2001, 1 K 2651/00

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