Mittagsheimfahrt

Absetzbar ist immer nur eine Fahrt je Arbeitstag – selbst wenn Sie aus beruflichen Gründen mehrmals täglich an Ihren Arbeitsplatz fahren müssen. Fährt der Arbeitnehmer mittags nach Hause, um dann anschließend wieder zu seiner täglichen Arbeitsstelle zu fahren, wird die Mittagsheimfahrt steuerlich deshalb nicht berücksichtigt.

Behinderte, die nicht selbst ein Fahrzeug führen können, sind berechtigt, zusätzlich eine Leerfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Des Weiteren können Behinderte, deren Behinderungsgrad mindesten 70 beträgt oder deren Behinderungsgrad weniger als 70 aber mindesten 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, ihre tatsächlichen Aufwendungen (individueller Kilometersatz) ansetzen. Alternativ können sie ohne Einzelnachweis der Kosten einen Kilometersatz von 0,30 € ansetzen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 9 EStG

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