Kilometersatz
Fahrtkosten können alternativ zur Kilometerpauschale mit dem individuellem Kilometersatz als Werbungskosten zum Ansatz kommen. Mit dem individuellen Kilometersatz können alle Kosten, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden. Alle Kosten wie zum Beispiel Abschreibung, Benzin, Versicherung werden addiert und dann auf die privat gefahrenen und die dienstlich gefahrenen Kilometer verteilt. Zum Nachweis der privat oder dienstlich gefahrenen Kilometer sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.
Beispiel:
Ermittlung der Pkw-Kosten im Jahr.
Kostenarten |
Betrag |
---|---|
5.000,– € |
|
Kfz-Steuer |
400,– € |
Versicherungen (Kasko, Haftpflicht und Rechtsschutz) |
800,– € |
Miete für die Garage |
600,– € |
Wartung, Reparatur, Pflege |
1.200,– € |
Darlehenszinsen |
300,– € |
Benzinkosten |
2.500,– € |
Summe: |
10.800,– € |
Ermittlung der Kosten pro gefahrenen Kilometer:
10.800,– €/35000 km (jährliche Fahrleistung) = 0,3086 €/km
Ermittlung der Werbungskosten für die dienstlich gefahrenen Strecken:
Als Werbungskosten sind ansetzbar 0,3086 €/km × 20000 km (Dienstfahrten) = 6.171,42 €.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.