Auswärtstätigkeit
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
R 9.4 LStR
R 9.5 LStR
R 9.6 LStR
R 9.7 LStR
R 9.8 LStR

Arbeiten im Ausland: Einfach zur Steuererklärung
Ihr Arbeitgeber schickt Sie regelmäßig in die Welt und Sie gehen Ihrer Tätigkeit dann im Ausland nach? Dann ist es meist nicht einfach, eine gute Work-Life-Balance aufrechtzuerhalten. Es gibt ständig Neues zu organisieren. Wer denkt da schon an die Einkommensteuererklärung?