Auslandsreise

Werden aus dienstlichen Gründen Auslandreisen unternommen, können höhere Verpflegungsmehraufwendungen und erhöhte Übernachtungskosten pauschal berücksichtigt werden. Fahrtkosten sind per Beleg nachzuweisen. Wird die Fahrt mit dem eigenen Pkw oder dem Dienstfahrzeug unternommen, ist die Kilometerpauschale ansetzbar.

Die Höhe des absetzbaren Verpflegungsmehraufwands in dem einzelnen Land ändert sich zumeist jährlich. Die neuen Tabellen werden zum Jahreswechsel durch das Bundesfinanzministerium herausgegeben. Die ab 01.01.2017 gültige Fassung ist im BMF-Schreiben vom 14.12.2016 (BMF, 14.12.2016, IV C 5 - S 2353/08/10006 :007) veröffentlicht.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 9 EStG

BMF-Schreiben vom 14.12.2016, IV C 5 - S 2353/08/10006 :007

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #