Übernachtungskosten / Ausland
Übernachtungskosten, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit entstanden sind, können per Beleg als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerklärung angesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 9.7 LStR
H 9.7 LStR

Ausbildungskosten: So holen Sie das Maximum heraus
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen: