Mieterzuschuss
Mietzuschüsse entstehen, wenn sich der Mieter einer Wohnung, eines Hauses oder eines sonstigen Objektes an den Baukosten oder an den Renovierungskosten seines Mietobjekts beteiligt. Die Zahlungen gelten als Mietvorauszahlungen, egal ob sie tatsächlich als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden.
Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Als vereinnahmte Miete ist dabei jeweils die tatsächlich gezahlte Miete zuzüglich des anteiligen Vorauszahlungsbetrags anzusetzen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 21.5 Abs. 2 EStR
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