Mieterzuschuss
Mietzuschüsse entstehen, wenn sich der Mieter einer Wohnung, eines Hauses oder eines sonstigen Objektes an den Baukosten oder an den Renovierungskosten seines Mietobjekts beteiligt. Die Zahlungen gelten als Mietvorauszahlungen, egal ob sie tatsächlich als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden.
Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Als vereinnahmte Miete ist dabei jeweils die tatsächlich gezahlte Miete zuzüglich des anteiligen Vorauszahlungsbetrags anzusetzen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 21.5 Abs. 2 EStR
Die Eigentümerversammlung: kurz&konkret!
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.