Mietereinbauten
Mietereinbauten sowie Mieterumbauten sind in der Bilanz des Mieters zu aktivieren, wenn es sich in Bezug auf das Gebäude um ein selbstständiges Wirtschaftsgut handelt und der Mieter die Herstellungskosten gezahlt hat.
Die Wirtschaftsgüter müssen zudem dem Betriebsvermögen des Mieters zugerechnet und vom Mieter zur Erzielung von Einkünften genutzt werden.
Das gegenüber dem Gebäude selbstständige, materielle Wirtschaftgut kann beweglich oder unbeweglich sein. Ein bewegliches Wirtschaftsgut liegt zum Beispiel bei Scheinbestandteilen vor. Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter vorübergehend in ein Gebäude eingefügt werden. Neben den Scheinbestandteilen können Betriebsvorrichtungen zu den Mietereinbauten oder -umbauten gehören (H 4.2(3) EStH).
Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.