Lohnsteuerkarte
Die bis zum Jahr 2010 jährlich neu ausgestellten Lohnsteuerkarten wurden durch das System der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale abgelöst.
Das war die Lohnsteuerkarte aus Papier
Für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer musste die Gemeinde für jedes Kalenderjahr unentgeltlich eine Lohnsteuerkarte nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen und übersenden, letztmalig für das Kalenderjahr 2010. Beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer erhielten vom Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung.
Ablösung durch »ElsterLohn II«
Die Lohnsteuerkarte wurde ab 2012 durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren hieß ElsterLohn II. Es sollte die Lohnsteuerkarte vollständig ersetzen und die lohnsteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers nur noch über ein elektronisches System erfassen und für den Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen. Die Lohnsteuerkarte 2010 war daher die letzte ihrer Art: Heute kann der Arbeitgeber mithilfe ihm von seinem Arbeitnehmer mitgeteilten Daten (Identifikationsnummer und Geburtsdatum) die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen. Diese Daten werden in der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Alle Steuerfälle werden über die Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet und zentral verwaltet.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 39 EStG
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