Lohnsteuerbefreiung

Von der deutschen Lohnsteuerpflicht befreit sind solche Bezüge, die unter ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fallen und für die eine Freistellungserklärung des Finanzamtes vorliegt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 3 EStG

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