Ausländische Einkünfte
Auch im Ausland erzielte Einkünfte unterliegen der deutschen Besteuerung. Hierzu gehören zum Beispiel Einkünfte aus der Vermietung einer ausländischen Ferienimmobilie oder Einkünfte aus ausländischen Wertpapieren sowie ausländische Zinseinkünfte.
Aufgrund des jeweils zur Anwendung kommenden Doppelbesteuerungsabkommens kann jedoch in Einzelfällen das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zustehen. In diesem Fall sind die Einkünfte von der deutschen Besteuerung freigestellt. In einigen Fällen, wenn die ausländische Steuerlast niedriger ist, kann dies vorteilhaft sein. Zu beachten ist, dass Verluste, die im Ausland erzielt werden, nur beschränkt abzugsfähig sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 EStG
§ 2a EStG
Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.