ELStAM
ELStAM steht als Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Über das ELStAM-Verfahren werden die für den Lohnsteuerabzug relevanten, individuellen Besteuerungsmerkmale eines Arbeitnehmers elektronisch zwischen der Finanzverwaltung und dem Arbeitgeber übermittelt.
Diese Merkmale umfassen:
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Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum,
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die Steuerklasse und den individuellen Faktor bei Steuerklasse IV,
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die Anzahl der Kinder,
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die Freibeträge,
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die Kirchensteuerabzugsmerkmale,
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Informationen über Haupt- oder Nebenbeschäftigung,
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ab 2026: Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
Zuständig für die Speicherung und Pflege dieser Daten sind die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern (§ 39e EStG). Diese haben mit der Abschaffung der früheren Lohnsteuerkarte und der Einführung elektronischer Übermittlungsverfahren die Meldeämter abgelöst. Die Abzugsmerkmale werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und die Meldebehörden übermitteln bei ihnen vorliegende personenbezogene Datenbestände.
Ergeben sich Änderungen in der Person oder im Umfeld des Steuerpflichtigen, so kann entweder der Arbeitnehmer auf Antrag oder aber das Finanzamt von sich aus die Änderung vornehmen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 38 ff. EStG
§ 52b EStG
§ 139b AO
§§ 11, 19 BDSG
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