Lifo-Methode
Die Lifo-Methode kommt bei der Bewertung von gleichartigen Wirtschaftsgütern zur Anwendung. Mit ihr wird unterstellt, dass das zuerst angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut zuerst verbraucht bzw. veräußert wird.
Die Lifo-Methode kommt insbesondere bei der Bewertung des Vorratsvermögens zur Anwendung. Dabei kann die Lifo-Methode nur angewendet werden, wenn das Unternehmen eine Bilanz (Gewinnermittlung nach § 5 EStG) aufstellen muss und die Methode den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Wird die Lifo-Methode für die Steuerbilanz gewählt, muss sie auch in der Handelsbilanz angewendet werden.
Für die Anwendung der Lifo-Methode können gleichartige Wirtschaftsgüter in Gruppen zusammen gefasst werden. Die Gleichartigkeit ist nach kaufmännischen Gepflogenheiten zu beurteilen. Hierbei spielt insbesondere die marktübliche Einteilung in Produktenklassen unter Beachtung der Unternehmensstruktur sowie die allgemeine Verkehrsanschauung eine Rolle. Wirtschaftsgüter die erhebliche Qualitätsunterschiede besitzen, gelten nicht als gleichartig. Erhebliche Preisunterschiede sind Anzeichen für Qualitätsunterschiede.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 EStG
R 6.9 EStR
Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über die 1 %-Methode ermitteln
Wenn ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt, muss er die private Nutzung pauschal nach der 1 %-Methode versteuern. Der monatliche Privatanteil beträgt dabei 1 % des Listenpreises. Unser Beitrag macht Sie mit diesem Verfahren vertraut, zeigt Ihnen, wo Sie aufpassen müssen und weist Sie auf günstige Alternativen hin. Wir sagen Ihnen, warum sich manchmal der Betriebsausgabenabzug erhöhen lässt, indem die betriebliche Nutzung reduziert wird.