Kapitalertrag / Verpfändung
Verpfändet der Pfandgeber Kapital, so sind die Einnahmen aus diesem Kapital dem Pfandgeber zuzuordnen und nicht dem Pfandnehmer. Allerdings verhält es sich umgekehrt, wenn vereinbart wurde, dass der Pfandnehmer das Kapital auf eigene Rechnung nutzen darf. Dann sind die Einnahmen dem Pfandnehmer zuzuordnen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
Altersvorsorge richtig regeln
Ganzheitlich statt Stückwerk: Finanzielle Vorsorge, Versicherungs-Check und rechtliche Dokumente (Vollmacht/Verfügung/Testament) in einem Band. Praxisnah & verständlich: Mit Vorsorge-Check, Kassensturz-Logik, Tabellen und Rechenbeispielen (Rentenlücke, Inflation, Sparraten). Für jede Lebensphase: Vom Berufseinstieg bis kurz vor dem Ruhestand – inklusive Strategien für Familien, Beamte und Selbstständige. Aktuell & belastbar: Mit Zahlenständen und Regeln rund um Rente, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung.