Kapitalertrag / Verpfändung
Verpfändet der Pfandgeber Kapital, so sind die Einnahmen aus diesem Kapital dem Pfandgeber zuzuordnen und nicht dem Pfandnehmer. Allerdings verhält es sich umgekehrt, wenn vereinbart wurde, dass der Pfandnehmer das Kapital auf eigene Rechnung nutzen darf. Dann sind die Einnahmen dem Pfandnehmer zuzuordnen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.