Grunderwerbsteuer / Änderung des Gesellschafterbestandes
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar, indem mindestens 95 % der Anteile (ab 1.7.2021: 90%) auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als eine Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft. Daher fällt, wenn die 95 %-Marke (ab 1.7.2021: 90%) erreicht wird, Grunderwerbsteuer an. Bei der Ermittlung des Prozentsatzes bleibt der Erwerb von Anteilen durch den Tod eines Gesellschafters außer Betracht.
Auch eine Kapitalerhöhung kann zur Änderung des Gesellschafterbestandes führen und damit Grunderwerbsteuer auslösen.
Werden Anteile an verschiedenen Gesellschaften im Rahmen einer Anteilsvereinigung auf eine andere Gesellschaft übertragen, so löst dieser Vorgang ebenfalls Grunderwerbsteuer aus, wenn das übertragene Vermögen auch Grundstücke umfasste (Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.12.2004, Aktenzeichen: II R 10/02, NV).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 GrEStG
Kauf von Gebrauchtimmobilien: Fallen erkennen und vermeiden
Viele Käufer kaufen eine gebrauchte Immobilie bereits nach der ersten Besichtigung, ohne genau zu prüfen, was für Mängel und Sanierungsbedarf vorhanden sind. Das ist ein Fehler, denn eines der größten Risiken beim Kauf von Gebrauchtimmobilien sind versteckte Mängel bei Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen, Schimmelbefall, ein undichtes Dach oder Probleme mit der Bausubstanz. Weniger versierte Käufer ahnen nicht, was sie da eigentlich gekauft haben. Doch irgendwann machen sich die Bausünden bemerkbar. Die Folge sind hohe Renovierungskosten.