Grunderwerbsteuer / Änderung des Gesellschafterbestandes
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar, indem mindestens 95 % der Anteile (ab 1.7.2021: 90%) auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als eine Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft. Daher fällt, wenn die 95 %-Marke (ab 1.7.2021: 90%) erreicht wird, Grunderwerbsteuer an. Bei der Ermittlung des Prozentsatzes bleibt der Erwerb von Anteilen durch den Tod eines Gesellschafters außer Betracht.
Auch eine Kapitalerhöhung kann zur Änderung des Gesellschafterbestandes führen und damit Grunderwerbsteuer auslösen.
Werden Anteile an verschiedenen Gesellschaften im Rahmen einer Anteilsvereinigung auf eine andere Gesellschaft übertragen, so löst dieser Vorgang ebenfalls Grunderwerbsteuer aus, wenn das übertragene Vermögen auch Grundstücke umfasste (Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.12.2004, Aktenzeichen: II R 10/02, NV).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 GrEStG

Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.