Gewinnrücklagen
Als Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis eines Unternehmens gebildet wurden. Gewinnrücklagen können aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gebildet werden. Gewinnrücklagen werden in der Bilanz als ein Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 272 HGB
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).