Gewinnausschüttung
Zu den Gewinnausschüttungen zählen unter anderem: Dividenden aus Aktienbesitz, aus dem Besitz von Anteilen an einer GmbH oder Gewinnanteile an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 20 EStG).
Zu einer Gewinnausschüttung kann es aufgrund eines Gewinnverteilungsbeschlusses kommen oder aufgrund der Erzielung eines Vermögensvorteils, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Im ersten Fall liegt eine offene Gewinnausschüttung, im zweiten Fall eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Gewinnausschüttungen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen und unterliegen der Einkommensteuer.
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist gemäß § 44a Einkommensteuergesetz als Werbungskosten ein Betrag von 1.000,– € abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000,– € gewährt.
Steuergestaltung mit Angehörigen: Steuerliche Vor- und Nachteile optimal kombinieren
Der Gesetzgeber schränkt die Steuer-Spar-Möglichkeiten bei verschiedenen Anlage- und Beteiligungsformen immer weiter ein. Deshalb gewinnen Gestaltungen innerhalb der Familie zunehmende Bedeutung. Ihr Plus: Wenn Sie steuerliche Vor- und Nachteile unter Angehörigen clever kombinieren und Vermögensübertragungen richtig gestalten, können alle Beteiligten viel Geld sparen.