Geschäftsleitung
Als Geschäftsleitung gilt der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Ort und Sitz der Geschäftsleitung sind für die Besteuerung einer juristischen Person (z.B. Kapitalgesellschaft), Personenvereinigung oder Vermögensmasse von Bedeutung.
So ist für die Festsetzung des gewerbesteuerlichen Steuermessbetrags das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Das ist das Finanzamt, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Für die Abführung der Umsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Im Normalfall wird sich das Unternehmen dort betrieben, wo dessen Geschäftsleitung liegt (§ 10 AO, § 20 AO).

BILD-Steuer 2023
Mit BILD-Steuer 2023, der Geld-zurück-Software, können auch absolute "Steuer-Neulinge" schnell und unkompliziert ihre Steuererklärung für 2022 am PC erstellen. Clevere Assistenten geben jederzeit während der Erstellung der Steuererklärung Tipps zum Steuern sparen.