Geschäftsleitung
Als Geschäftsleitung gilt der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Ort und Sitz der Geschäftsleitung sind für die Besteuerung einer juristischen Person (z.B. Kapitalgesellschaft), Personenvereinigung oder Vermögensmasse von Bedeutung.
So ist für die Festsetzung des gewerbesteuerlichen Steuermessbetrags das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Das ist das Finanzamt, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Für die Abführung der Umsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Im Normalfall wird sich das Unternehmen dort betrieben, wo dessen Geschäftsleitung liegt (§ 10 AO, § 20 AO).
My German Tax Return: A step-by-step guide to filing your taxes in Germany
This is a tax guide for all employed persons who want or need to file an income tax return (or: tax declaration) in Germany but do not speak much German. It explains the basics of German tax law and guides you through the most important questions and tax forms: