Geschäftsleitung
Als Geschäftsleitung gilt der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Ort und Sitz der Geschäftsleitung sind für die Besteuerung einer juristischen Person (z.B. Kapitalgesellschaft), Personenvereinigung oder Vermögensmasse von Bedeutung.
So ist für die Festsetzung des gewerbesteuerlichen Steuermessbetrags das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Das ist das Finanzamt, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Für die Abführung der Umsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Im Normalfall wird sich das Unternehmen dort betrieben, wo dessen Geschäftsleitung liegt (§ 10 AO, § 20 AO).

SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024)
Das PLUS mit bis zu 5 Abgaben Ihrer Steuererklärung! Perfekt für Lehrer geeignet und alle mit besonderen Lebenssituationen wie dem Bau und Kauf einer Immobilie, steuerlichen Unterhaltsfragen bei Scheidung oder Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen. Auch zu Erbschaften und Schenkungen oder den Steuervorteilen für Kinder erhalten Sie praktische Hinweise von unseren Experten.