Geschäftsführer / Haftung

Die Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich auf das Innenverhältnis und auf das Außenverhältnis. Im Innenverhältnis können sich Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftern ergeben. Im Außenverhältnis besteht eine Haftung gegenüber Dritten wie Gläubigern oder öffentlichen Institutionen.

Innenverhältnis:

  • Gesellschaft: Schadensersatzansprüche aufgrund schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht, Ansprüche aus schuldhafter Unterlassung des Konkurs- oder Vergleichsantrags, Ansprüche aus falschen Angaben bei Gründung der Gesellschaft oder bei Kapitalerhöhung sowie Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen des Geschäftsführers (z.B. Untreue).

  • Gesellschafter: Haftungsansprüche entstehen bei verbotener Auszahlung von Stammkapital und Ausschüttungen.

Außenverhältnis:

  • Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht

  • Haftung aus Verhandlungsverschulden

  • Haftung gegenüber Dritten aus unerlaubter Handlung

  • Rechtsscheinhaftung

  • Steuerliche Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • Haftung für Verschweigen der Insolvenzreife der Gesellschaft bei der Eingehung von Geschäften

  • Haftung gegenüber den Gläubigern bei Insolvenzverschleppung

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 34 AO

§ 4 GmbHG

§ 43 GmbHG

§ 64 GmbHG

§ 11 GmbHG

§ 179 BGB

§ 69 AO

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