Gemeinschaftskonten
Von Eheleuten werden häufig Gemeinschaftskonten unterhalten. Einnahmen, wie zum Beispiel Zinserträge, sind je zur Hälfte den einzelnen Ehepartnern zuzurechnen. Gleichrangig ist dabei, wer das Kapitalvermögen verdient hat bzw. von wem die Gelder stammen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG
SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024)
Das PLUS mit bis zu 5 Abgaben Ihrer Steuererklärung! Perfekt für Lehrer geeignet und alle mit besonderen Lebenssituationen wie dem Bau und Kauf einer Immobilie, steuerlichen Unterhaltsfragen bei Scheidung oder Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen. Auch zu Erbschaften und Schenkungen oder den Steuervorteilen für Kinder erhalten Sie praktische Hinweise von unseren Experten.