Gemeinschaftskonten
Von Eheleuten werden häufig Gemeinschaftskonten unterhalten. Einnahmen, wie zum Beispiel Zinserträge, sind je zur Hälfte den einzelnen Ehepartnern zuzurechnen. Gleichrangig ist dabei, wer das Kapitalvermögen verdient hat bzw. von wem die Gelder stammen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG
Patchworkfamilie absichern
Viele Familien entsprechen heute nicht mehr dem traditionellen Schema von Mutter, Vater und Kind. Wieder zu heiraten und mit dem neuen Partner/der neuen Partnerin weitere Kinder zu haben oder Stiefkinder zu erhalten, gehört inzwischen zum Alltag und führt zu Patchworkfamilien. Patchworkfamilien werden als neue Familienformen oft rechtlich benachteiligt. Viele Vergünstigungen gelten nach wie vor nicht für eine Patchworkfamilie. Dieser Ratgeber hilft bei den Finanz- und Rechtsfragen in einer Patchworkfamilie. Ziel ist es, Hilfestellung bei einvernehmlichen Regelungen zu bieten und auf rechtliche Fallstricke aufmerksam zu machen.