Gemeinschaftskonten
Von Eheleuten werden häufig Gemeinschaftskonten unterhalten. Einnahmen, wie zum Beispiel Zinserträge, sind je zur Hälfte den einzelnen Ehepartnern zuzurechnen. Gleichrangig ist dabei, wer das Kapitalvermögen verdient hat bzw. von wem die Gelder stammen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG

Das Steuertipps-Kinderbuch: Franz von Firlefinanz
Ein Umzug ins alte Finanzamt: Hanna und Matteo finden das total spannend. Denn nach dem Fund einer geheimnisvollen Kiste stellt sich heraus, dass nicht nur ihre Familien in dem Gebäude wohnen, sondern auch Franz von Firlefinanz, das Gespenst aus der Steuerkiste!