Gemeinschaftskonten
Von Eheleuten werden häufig Gemeinschaftskonten unterhalten. Einnahmen, wie zum Beispiel Zinserträge, sind je zur Hälfte den einzelnen Ehepartnern zuzurechnen. Gleichrangig ist dabei, wer das Kapitalvermögen verdient hat bzw. von wem die Gelder stammen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG
Scheidungsfolgenvereinbarung: kurz&konkret
Wenn eine Ehe in die Krise gerät oder vor dem Aus steht, ist es für beide Partner wichtig, klare und faire Regelungen zu treffen. Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln – individuell, rechtssicher und vorausschauend.