Einspruchsentscheidung
Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht oder nur teilweise abhilft oder Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, entscheidet das Finanzamt über Ihren Einspruch mit der Einspruchsentscheidung. Mit dieser kann das Finanzamt
-
Ihnen voll zustimmen,
-
Ihrem Einspruch nur teilweise entsprechen,
-
Ihren Einspruch insgesamt abschmettern oder
-
die angedrohte Verböserung wahr machen und den angefochtenen Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil korrigieren.
In der Einspruchsentscheidung teilt Ihnen das Finanzamt mit, wie es über Ihren Einspruch entschieden hat, ob es also Ihren Einspruch für unbegründet oder für begründet hält und ob sich die im ursprünglichen Steuerbescheid festgesetzte Steuer ändert.
Sind Sie mit der Einspruchsentscheidung nicht einverstanden, können Sie dagegen nur noch Klage beim Finanzgericht erheben.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 367 Abs. 1 AO
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.