Abhilfe
Hält das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt oder erzielen Sie mit dem Finanzamt über strittige Fragen eine Einigung, erhalten Sie einen neuen, geänderten Steuerbescheid (Abhilfebescheid). Damit ist das Einspruchsverfahren erledigt. Stellen Sie fest, dass sich in den Abhilfebescheid noch ein Fehler eingeschlichen hat oder Sie vergessen haben, Aufwendungen geltend zu machen, können Sie gegen den Abhilfebescheid erneut Einspruch einlegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 367 AO
STEUEReasy (Steuerjahr 2024)
Einfache Handhabung für einfache Steuerfälle - easy eben! Die Software bietet zuverlässig zum kleinen Preis, was für eine einfache Steuererklärung nötig ist. Der “rote Faden” navigiert Sie intuitiv und mit wenig Aufwand durch die Erklärung.