Durchschnittsentgelt
Das für die Rentenberechnung erforderliche jährliche Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten wird aus den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolöhnen und Bruttogehältern je Arbeitnehmer (ohne Zusatzjobs) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Gesetzgeber jährlich festgesetzt und mit der Rechengrößenverordnung bekannt gegeben.
Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufs eines Versicherten Entgeltpunkte ermittelt. Dazu wird sein individuell erzielter Bruttoarbeitsverdienst durch das jeweilige Durchschnittsentgelt geteilt. Die in der früheren DDR erzielten Arbeitsverdienste werden für diese Berechnung durch Umrechnung auf Westniveau hochgerechnet.
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