Entgeltpunkte

Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt (Bruttoverdienst) erzielt hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer, erhält hierfür einen Entgeltpunkt.

Bei einem höheren Verdienst gibt es entsprechend mehr als 1,0 Entgeltpunkte, bei unterdurchschnittlichem Verdienst entsprechend weniger als 1,0 Entgeltpunkte im Jahr. Aus der Summe der Entgeltpunkte ergibt sich durch Vervielfältigung mit dem aktuellen Rentenwert die monatliche Rente.

Mindestentgeltpunkte

Mindestentgeltpunkte erhält man bei geringem Arbeitsentgelt in Form einer Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor dem 1. Januar 1992, denen niedrige Arbeitsverdienste zugrunde lagen. Das sind Arbeitsverdienste, die im Durchschnitt unter 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten lagen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind.

Weitere Voraussetzung: Der Durchschnittswert aus allen Pflichtbeiträgen bis zum Rentenbeginn liegt unter 0,75 Entgeltpunkten. Ist das der Fall, wird der monatliche Durchschnittswert aus den Pflichtbeiträgen vor 1992 auf das 1,5-fache erhöht, jedoch auf höchstens 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten (= 0,0625 Entgeltpunkte monatlich). Die auf diese Weise ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen die Rente.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #