Rentenanpassung

Die gesetzlichen Renten werden jährlich entsprechend der Veränderung unterschiedlicher Faktoren angepasst.

Die Renten in den alten Bundesländern wurden im Jahr 2021 zum sonst üblichen Anpassungstermin 1. Juli nicht erhöht, weil sich durch die negative Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 kein Anpassungswert für 2021 ergab. Die gesetzlich fällige Minderung der Renten wegen der rückläufigen Einkommensentwicklung wird dabei durch die sogenannte Rentengarantie verhindert. Der Rentenanpassungssatz wird jährlich zum 1. Juli durch die Rentenanpassungs-Verordnung der Bundesregierung neu festgelegt.

In den neuen Bundesländern gibt es dagegen zum 1. Juli 2021 eine leichte Rentenerhöhung von 0,72 %, obwohl auch dort die durchschnittlichen Bruttolöhne und Bruttogehälter infolge der Corona-Pandemie nicht gestiegen sind. Grund für diese Erhöhung ist eine Gesetzesänderung im Jahr 2017, wonach seit 2018 eine schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West bis 2024 erfolgen soll (sogenannte Angleichungstreppe). Zum 1. Juli 2021 beläuft sich der aktuelle Rentenwert im Osten nun auf 97,9 % des Westwerts. Bis zum Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 %.

Bei der Rentenanpassung wir der "Aktuelle Rentenwert" neu festgelegt. Er beträgt seit dem 1.7.2021 in Ostdeutschland 33,47 €, in Westdeutschland weiterhin 34,19 € (unverändert seit dem 1.7.2020).

Die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten liegt somit bei 1.506,15 € im Osten und 1.538,55 € im Westen.

Ab dem 1.7.2022 soll der Aktuelle Rentenwert in Ostdeutschland bei 35,44 € liegen, in Westdeutschland bei 35,97 €.

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