Renteninformation
Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation mit Angaben über die Höhe einer Regelaltersrente und einer Erwerbsminderungsrente aus ihren bisher geleisteten Beiträgen.
Die Renteninformation enthält aber auch eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente unter der Annahme, dass der Versicherte bis zum künftigen Rentenbeginn Arbeitsentgelte im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre erzielen wird. Daneben werden noch zwei weitere Prognosen gerechnet: mit ein und zwei Prozent Rentenzuwachs pro Jahr. So können die Versicherten im Lauf ihres Arbeitslebens besser abschätzen, wie hoch ihre Versorgungslücke im Alter in etwa ausfallen wird und ob sie ggf. ihre Altersvorsorge durch betriebliche oder private Altersvorsorgeprodukte ergänzen sollten.
Mit der im 49. Lebensjahr erteilten Renteninformation wird der Versicherte darauf hingewiesen, dass er auf Wunsch schon vor Vollendung seines 55. Lebensjahrs eine Rentenauskunft erhalten kann, die auf seinen Wunsch hin auch die Höhe der erforderlichen Beitragsleistung zum Ausgleich eines etwaigen Rentenabschlags enthalten kann.

Der kleine Rentenratgeber
Dieser Ratgeber ist eine Pflichtlektüre für alle ab 50 Jahren, damit Sie später als Rentner Ihren Ruhestand genießen können! Lesen Sie in unserem komplett überarbeiteten und aktualisierten Ratgeber zur Rente, wie Sie schon Jahre im Voraus Entscheidungsspielräume und Wahlmöglichkeiten bei der Rente nutzen können. Wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Rente zu treffen und zielgerichtet umzusetzen.