Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Teilbereich sozialer Sicherung in Deutschland. Sie wird seit der Rentenreform von 1957 im sogenannten Umlageverfahren finanziert.
Mit den eingehenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie mit Bundeszuschüssen werden die laufenden Renten bezahlt. Dieses Umlageverfahren wird auch als Generationenvertrag bezeichnet.
Beim Umlageverfahren wird nicht wie bei den Privatversicherungen ein Kapitalstock gebildet, aus dem später zusammen mit den am Kapitalmarkt erwirtschafteten Erträgen die Ansprüche der Versicherten befriedigt werden.
Digital vorsorgen
Digitaler Nachlass betrifft fast jede Familie: E‑Mails, Social Media, Cloud, Abos, Online‑Zahlungen – und manchmal sogar Krypto. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du Zugänge sicherst, rechtssicher festlegst, was mit Konten und Daten passiert, und wie deine Erben im Ernstfall schnell handlungsfähig sind.