Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamten gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.

Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.

Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt.

Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen, die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, und Berufsgruppen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, der Fall.

Ein Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 25a UStG

Der Begriff »Differenzbesteuerung« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Gebrauchtwagenbesteuerung« verwendet.

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