Diätverpflegung
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Diätverpflegung an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1. - 33.4 EStH
Ratgeber Testament für Geschiedene und Patchworkfamilien
Scheidung, neue Partnerschaften, Patchworkfamilien – das Leben verändert sich, doch das Erbrecht bleibt komplex. Wer nach einer Trennung oder in einer Patchworkfamilie lebt, steht vor der Herausforderung, sein Testament so zu gestalten, dass es rechtssicher ist und den eigenen Wünschen entspricht.