Diätverpflegung
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Diätverpflegung an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1. - 33.4 EStH

Der Betreuungsassistent
Bei ihrer Arbeit sind ehrenamtliche Betreuer mit einer Reihe von Formalitäten konfrontiert. Dabei will dieser Ratgeber allen Beteiligten bei den täglichen praktischen Herausforderungen helfen. Denn wer als Erwachsener wegen einer Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Ehrenamtliche Betreuer sind in aller Regel Familienangehörige, Freunde oder andere dem Betreuten nahestehende Personen. Nur wenn es keinen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gibt, bestellt das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer.