Diätverpflegung
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Diätverpflegung an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1. - 33.4 EStH

Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.