Diätverpflegung
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Diätverpflegung an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1. - 33.4 EStH
Der VorsorgeOrdner
Der VorsorgeOrdner unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Dokumente und Informationen für den Ernstfall strukturiert festzuhalten. Von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten über Vermögensübersichten bis hin zu Checklisten für Angehörige – für mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Entlastung im Notfall.