Diätverpflegung
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Diätverpflegung an die Stelle einer sonst erforderlichen medikamentösen Behandlung tritt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1. - 33.4 EStH

Vereinbarung von Pflege und Beruf
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen, von vertrauten Angehörigen in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Probleme haben in diesem Fall häufig berufstätige Angehörige, wenn Sie familiäre Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen.