Betriebsvermögen / Termin- und Optionsgeschäfte
Branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind dem betrieblichen Bereich regelmäßig auch dann nicht zuzuordnen, wenn generell die Möglichkeit besteht, damit Gewinne zu erzielen. Branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind jedoch dann betrieblich veranlasst, wenn sie der Absicherung unternehmensbedingter Kursrisiken dienen und nach Art, Inhalt und Zweck ein Zusammenhang zum Betrieb besteht. Dabei müssen die Termingeschäfte geeignet sein, das Betriebskapital zu verstärken.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 4.2 Abs. 2 EStR

Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma
Du bist jung und brauchst das Geld! Denn du kannst es drehen und wenden, wie du willst, die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, deinen gewohnten Lifestyle im Alter zu halten. Willst du auch im Alter gut leben, brauchst du eine gute Vorsorgestrategie. Die gute Nachricht: Du kannst für eine gute finanzielle Vorsorge eine Menge tun. Selbst mit wenig Geld lässt sich Einiges erreichen, wenn du es richtig einsetzt und rechtzeitig deine Altersvorsorge anpackst – am besten startest du also sofort mit unserem Wegweiser!