Betriebsvermögen / Termin- und Optionsgeschäfte
Branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind dem betrieblichen Bereich regelmäßig auch dann nicht zuzuordnen, wenn generell die Möglichkeit besteht, damit Gewinne zu erzielen. Branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind jedoch dann betrieblich veranlasst, wenn sie der Absicherung unternehmensbedingter Kursrisiken dienen und nach Art, Inhalt und Zweck ein Zusammenhang zum Betrieb besteht. Dabei müssen die Termingeschäfte geeignet sein, das Betriebskapital zu verstärken.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 4.2 Abs. 2 EStR
Mit Gold und Silber Krisen meistern: Wie Sie Ihr Depot mit Edelmetallen inflationssicher aufstellen und Vermögen schützen
Die Verschuldung der westlichen Industrienationen eskaliert in einem alarmierenden Tempo. Dies birgt das Risiko von hoher Geldentwertung und Staatsbankrott, wie die Geschichte zeigt. In Zeiten von Inflation und Währungskrisen erweist sich Gold als robuste Investition. Dieses Edelmetall, unabhängig von staatlichen Einflüssen, hat historisch gesehen jede Währungsreform und jeden Staatsbankrott überstanden. Zudem spielt Gold eine zentrale Rolle in der privaten Altersvorsorge und stellt eine attraktive Wertanlage dar, ebenso wie Silber.