Bemessungsgrundlage / Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird seit 01.01.2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 01.01.2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage:
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Haus bzw. die Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den Grund und Boden. Der jährliche Fördergrundbetrag umfasst für Neubauten 5 % der Bemessungsgrundlage jedoch höchstens 2.556,– € und bei Altbauten 2,5 % der Bemessungsgrundlage jedoch höchstens 1.278,– €. Als Altobjekte gelten Gebäude, die erst nach Ende des zweiten Jahres ihrer Herstellung erworben werden. Der Förderzeitraum umfasst 8 Jahre.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die angeschaffte oder hergestellte Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Die Eigenheimzulage verringert sich um die Jahre in denen keine Eigennutzung vorgelegen hat. Zum Nachweis der Eigennutzung gilt: die Anmeldung/Ummeldung bei der Gemeinde, die Anmeldung eines Telefons, ein erhöhter Energie- sowie Wasserverbrauch, Belege eines Umzug-Transportunternehmens.
Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn im Jahr der erstmaligen Förderung und dem vorangegangen Jahr die Gesamtbeträge der Einkünfte in der Summe 81.807,– € nicht übersteigen. Für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten beträgt die Einkunftsgrenze 163.614,– €. Diese Grenzen erhöhen sich für jedes Kind um 30.678,– €, wenn Anspruch auf Kindergel besteht und das Kind zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 8 EigZulG
Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.