Definition & Erklärung: Aufstockungsbeträge in Altersteilzeit
Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers. Die Aufstockungsleistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG):
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Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG).
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Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Beim Vergleich Ihres Nettogehalts bei Altersteilzeit und bei Vollzeit sollten Sie Folgendes beachten: Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Daraus resultiert eine höhere Besteuerung Ihrer übrigen Einkünfte. Diese steuerliche Mehrbelastung wird nicht bereits bei den monatlichen Lohnabrechnungen berücksichtigt, sondern erst in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres. Deshalb kann es dann zu einer Steuernachzahlung kommen.
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