Steuererklärung: Frist verpasst? Ab jetzt drohen hohe Säumnisgebühren!
Auch die verlängerte Abgabefrist ist inzwischen verstrichen. -Symbolbild-

Steuererklärung: Frist verpasst? Ab jetzt drohen hohe Säumnisgebühren!

 - 

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist inzwischen verstrichen. Ab jetzt kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen, in bestimmten Fällen muss es dies sogar tun. Welche Regelungen gelten dafür und wie kann man sich wehren?

 

Inhalt

 

Das sind die Voraussetzungen für den Verspätungszuschlag:

  • Der Steuerzahler ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben,

  • der Steuerzahler gibt die Steuererklärung nicht oder nicht innerhalb der Frist ab und

  • der Steuerzahler ist verantwortlich für die verspätete Abgabe.

Steuererklärung: Ab wann muss ein Verspätungszuschlag gezahlt werden?

In § 152 der Abgabenordnung (AO) ist gesetzlich geregelt, wann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben kann oder in bestimmten Fällen sogar erheben muss.

  • Ein Verspätungszuschlag kann (muss aber nicht) immer festgesetzt werden, wenn eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgegeben wird.

  • Ein Verspätungszuschlag muss erhoben werden, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung für ein Kalenderjahr 14 Monate später immer noch nicht abgegeben hat.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn

  • das Finanzamt eine Fristverlängerung gewährt hat,

  • die Steuer auf 0 Euro oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird,

  • die zu zahlende Steuer nicht höher ist als die festgesetzten Vorauszahlungen.

Für Steuerpflichtige, die nicht wussten, dass sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gibt es eine Billigkeitsregelung.

Das betrifft zum Beispiel Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen durch eine Rentenerhöhung über dem Grundfreibetrag liegt. Bei ihnen wird ein Verspätungszuschlag erst festgesetzt, wenn das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat und der Rentner bzw. die Rentnerin innerhalb der festgesetzten Frist keine Steuererklärung abgibt (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO).

Steuererklärung: Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag beträgt bei Steuererklärungen 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro, für jeden angefangenen Monat der Verspätung.

Das Finanzamt ist verpflichtet (!), bei nicht beratenen Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag zu erheben, wenn die Steuererklärung deutlich zu spät abgegeben wird. Dabei gelten folgende Fristen:

  • für den Besteuerungszeitraum 2022: Abgabe nicht innerhalb von 24 Monaten,

  • für den Besteuerungszeitraum 2023: Abgabe nicht innerhalb von 22 Monaten und

  • für den Besteuerungszeitraum 2024: Abgabe nicht innerhalb von 21 Monaten

jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Besteuerungszeitpunkt.

Auf Kulanz des Finanzamts können Steuerzahler dann nicht mehr hoffen! Der Verspätungszuschlag muss entsprechend der gesetzlichen Regelung festgesetzt werden, einen Ermessensspielraum hat das Finanzamt – im Gegensatz zu früher – so gut wie nicht mehr.

Software SteuerSparErklärung – Mit dem Steuerprogramm das Bestmögliche aus der Einkommensteuererklärung herausholen!

Wie kann man den Verspätungszuschlag vermeiden?

Der Verspätungszuschlag ist nicht nur Strafe, sondern gleichzeitig ein Druckmittel, damit man in Zukunft die Steuererklärungen rechtzeitig abgibt. Deshalb gibt es auch nur zwei Möglichkeiten, ihn zu vermeiden – für beide ist es inzwischen jedoch zu spät (jedenfalls für die Steuererklärung für 2024):

  • Möglichkeit 1: Man gibt innerhalb der Abgabefrist eine unvollständige Steuererklärung ab. Dabei solte man zumindest den ausgefüllten Mantelbogen und die Anlage N einreichen, auf der Bruttolohn und gezahlte Lohnsteuer angegeben werden. In einem Begelitschreiben an das Finanzamt nennt man dann ein Datum, bis zu dem man fehlende Unterlagen nachreichen wird – und tut das dann auch.

  • Möglichkeit 2: Man stellt einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 109 AO. Darin gibt man die Gründe an, weshalb man momentan keine Zeit für Ihre Steuererklärung hat, und bittet um Fristverlängerung bis zu einem bestimmten Datum.

Wie kann man sich gegen den Verspätungszuschlag wehren?

Wenn das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzt, findet man in der Regel einen entsprechenden Hinweis im Einkommensteuerbescheid. Wer mit dem Verspätungszuschlag nicht einverstanden ist, kann dagegen Einspruch einlegen – wie gegen den Steuerbescheid selbst auch.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Ein Standardinstrument eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen. Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung. mehr

Weitere News zum Thema