Verbindliche Auskunft vom Finanzamt beantragen: So geht's
Vorteil der verbindlichen Auskunft: Wie der Name schon sagt, ist sie verbindlich, das Finanzamt muss sich daran halten – anders als bei einer unverbindlichen telefonischen oder persönlichen Auskunft. Damit Ihr Antrag auf eine verbindliche Auskunft Erfolg hat, müssen Sie ein paar Punkte beachten.

Verbindliche Auskunft vom Finanzamt beantragen: So geht's

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Vorteil der verbindlichen Auskunft: Wie der Name schon sagt, ist sie verbindlich, das Finanzamt muss sich daran halten – anders als bei einer unverbindlichen telefonischen oder persönlichen Auskunft. Damit Ihr Antrag auf eine verbindliche Auskunft Erfolg hat, müssen Sie ein paar Punkte beachten.

Wann lohnt sich der Antrag auf eine verbindliche Auskunft?

Verbindliche Auskünfte werden vor allem bei sehr komplexen und komplizierten Sachverhalten eingeholt, zum Beispiel bei Fragen zu geplanten Umstrukturierungen von Firmen. Privatleute benötigen dagegen nur selten eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt, zum Beispiel wenn Verträge mit Angehörigen abgeschlossen werden sollen.

Was kostet eine verbindliche Auskunft?

Für eine verbindliche Auskunft müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Deren Höhe richtet sich nach dem »Gegenstandswert« - den Sie in Ihrem Antrag selbst bestimmen. Normalerweise hält sich das Finanzamt an diesen Betrag. Nur wenn der Wert offensichtlich zu niedrig angesetzt worden ist, um Gebühren zu sparen, wird es eine höhere Gebühr festsetzen.

Das Finanzamt wird sich in der Regel danach richten, wenn nicht der Gegenstandswert offensichtlich zu niedrig angesetzt wird, um Gebühren zu sparen.

  • Bei einem Gegenstandswert unter 10.000 Euro müssen Sie keine Gebühr bezahlen.

  • Wenn der Gegenstandswert weder ermittelt noch geschätzt werden kann, rechnet das Finanzamt nach Stunden ab. Pro angefangene halbe (!) Stunde Bearbeitungszeit werden 50 Euro fällig. Bearbeitungen unter zwei Stunden werden nicht berechnet.

  • Nehmen Sie Ihren Antrag zurück, kann das Finanzamt die Gebühr nach eigenem Ermessen ermäßigen oder ganz darauf verzichten.

  • Bei mehreren Antragstellern wird für eine einheitlich erteilte verbindliche Auskunft nur eine Gebühr erhoben.

Wichtig: Die Gebühr wird »für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft« erhoben. Es kann also sein, dass Sie die Gebühr auch dann zahlen müssen, wenn das Finanzamt gar keine Auskunft erteilt, Ihren Antrag aber bearbeitet hat!

Tipps für einen erfolgreichen Antrag auf verbindliche Auskunft

  • Der Sachverhalt, zu dem Sie die Auskunft beantragen, darf noch nicht verwirklicht sein. Sie dürfen also zum Beispiel einen Vertrag noch nicht abgeschlossen haben. Sonst ist die verbindliche Auskunft ausgeschlossen.

  • Das Finanzamt ist kein Steuerberater. Bei Fragen zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und zum Steuernsparen wird das Finanzamt Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen.

  • Verschweigen Sie nichts und schildern Sie Ihren Sachverhalt vollständig.

  • Formulieren Sie exakt! Denn nur, wenn Sie den von Ihnen geplanten Sachverhalt so realisieren, wie Sie ihn vorher im Antrag beschrieben haben, ist das Finanzamt an die schriftlich erteilte Auskunft gebunden.

  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und folgende Angaben enthalten:

  • die genaue Bezeichnung des Antragstellers,eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung eines ernsthaft geplanten, im Wesentlichen noch nicht verwirklichten Sachverhalts,die Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses,eine ausführliche Darlegung des Rechtsproblems mit eingehender Begründung des eigenen Rechtsstandpunkts,die Formulierung konkreter Rechtsfragen,die Erklärung, dass über den zur Beurteilung gestellten Sachverhalt bei keiner anderen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragt wurde,die Versicherung, dass alle für die Erteilung der Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen.

Wie erhalten Sie Antwort zu Ihrem Antrag auf verbindliche Auskunft?

Über Ihren Antrag auf verbindliche Auskunft »soll« das Finanzamt innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Antrags entscheiden. Ist in dieser Zeit eine Entscheidung nicht möglich, muss das Finanzamt Ihnen die Gründe dafür mitteilen.

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(MB, AI)

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