Verbindliche Auskunft vom Finanzamt beantragen: So geht's
-
Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts schafft steuerliche Planungssicherheit, bevor ein Sachverhalt umgesetzt wird. Anders als mündliche oder informelle Auskünfte entfaltet sie rechtliche Bindungswirkung: Hält sich die spätere Umsetzung an den geschilderten Sachverhalt, ist die Finanzverwaltung an ihre Beurteilung gebunden.
Zusammenfassung
Eine verbindliche Auskunft ist eine schriftliche Entscheidung des Finanzamts zur steuerlichen Bewertung eines konkreten, noch nicht umgesetzten Sachverhalts. Sie wird auf Antrag erteilt und gilt nur für den beschriebenen Fall. Voraussetzung ist ein besonderes steuerliches Interesse und eine vollständige Offenlegung aller relevanten Fakten. Die Kosten richten sich nach dem steuerlichen Wert des Anliegens. Die Auskunft bindet das Finanzamt, solange der Sachverhalt wie beschrieben umgesetzt wird und die Rechtslage gleich bleibt. Abweichungen oder unvollständige Angaben heben die Bindung auf. Gegen die Auskunft kann Einspruch eingelegt werden.
Inhalt
Was ist eine verbindliche Auskunft?
Die verbindliche Auskunft ist eine vorweggenommene steuerliche Beurteilung eines konkret geplanten, noch nicht verwirklichten Sachverhalts. Sie wird auf Antrag erteilt und stellt einen Verwaltungsakt dar. Die Bindungswirkung gilt ausschließlich für den beschriebenen Sachverhalt und nur dann, wenn dieser später nicht oder nur unwesentlich abweicht.
Nicht erfasst sind allgemeine steuerliche Fragen oder Gestaltungsüberlegungen ohne klar abgegrenzten Lebenssachverhalt.
Rechtsgrundlage der verbindlichen Auskunft ist § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV).
Wann ist eine verbindliche Auskunft sinnvoll?
Eine verbindliche Auskunft kommt vor allem bei komplexen oder wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalten in Betracht, zum Beispiel bei:
-
Unternehmensumstrukturierungen
-
Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz
-
grenzüberschreitenden Sachverhalten
-
geplanten Anteilsübertragungen
-
Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen
Im privaten Bereich wird sie vergleichsweise selten genutzt, kann aber in Einzelfällen erhebliche Rechtssicherheit bieten.
Voraussetzung ist stets ein besonderes steuerliches Interesse, das sich aus den möglichen steuerlichen Auswirkungen ergibt.
Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Eine verbindliche Auskunft kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Der Sachverhalt ist noch nicht im Wesentlichen verwirklicht. Bereits abgeschlossene Verträge oder vollzogene Maßnahmen schließen die Auskunft grundsätzlich aus.
-
Der Sachverhalt ist konkret, abgeschlossen und eindeutig beschrieben.
-
Es geht um eine Rechtsfrage, nicht um allgemeine Beratung oder Steuergestaltung.
-
Alle steuerlich relevanten Tatsachen werden vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt.
Die Finanzverwaltung prüft ausschließlich den vorgetragenen Sachverhalt. Eine eigene Sachverhaltsermittlung findet nicht statt.
Form und Inhalt des Antrags
Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Finanzbehörde zu stellen. Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, das bei späterer Umsetzung örtlich zuständig wäre; in Sonderfällen das Bundeszentralamt für Steuern.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
-
genaue Bezeichnung des Antragstellers
-
umfassende und in sich geschlossene Darstellung des geplanten Sachverhalts
-
Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses
-
ausführliche Beschreibung des steuerlichen Rechtsproblems
-
Begründung des eigenen Rechtsstandpunkts
-
konkrete Rechtsfragen
-
Erklärung, dass kein gleichartiger Antrag bei einer anderen Finanzbehörde gestellt wurde
-
Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben
-
Angabe zum Gegenstandswert der Auskunft (soweit möglich)
Wie viel kostet eine verbindliche Auskunft?
Für die Bearbeitung eines Antrags auf verbindliche Auskunft wird eine Gebühr erhoben. Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also die steuerliche Bedeutung der Auskunft für den Antragsteller.
Gebühren nach Gegenstandswert
-
Unter 10.000 Euro Gegenstandswert: keine Gebühr
-
Ab 10.000 Euro: Gebühr nach § 34 Gerichtskostengesetz (GKG), Gebührensatz 1,0
Zeitgebühr bei nicht bestimmbarem Gegenstandswert
Kann der Gegenstandswert nicht ermittelt oder geschätzt werden, gilt eine Zeitgebühr:
-
50Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit
-
keine Gebühr bei einer Bearbeitungszeit von unter zwei Stunden
Weitere Gebührenregelungen
-
Bei mehreren Antragstellern wird für eine einheitliche verbindliche Auskunft nur eine Gebühr erhoben.
-
Die Gebühr fällt bereits für die Bearbeitung des Antrags an – auch dann, wenn die Auskunft abgelehnt wird.
-
Bei Rücknahme des Antrags kann die Gebühr nach Ermessen ermäßigt oder erlassen werden.
Verbindliche Auskunft: Gemeinsame Anfrage - gemeinsame Gebühr
Wird eine verbindliche Auskunft gemeinsam beantragt und einheitlich erteilt, darf das Finanzamt nur eine gemeinsame Gebühr festsetzen. Einzelne Gebührenbescheide für jeden Antragsteller sind unzulässig, entschied der BFH. weiterlesen
Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft
Die Finanzverwaltung ist an die erteilte verbindliche Auskunft gebunden, wenn:
-
der Sachverhalt später wie beschrieben umgesetzt wird und
-
sich die Rechtslage nicht ändert.
Die Bindungswirkung entfällt insbesondere bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben im Antrag.
Bearbeitungsfrist
Über den Antrag auf verbindliche Auskunft soll innerhalb von sechs Monaten nach Eingang entschieden werden. Ist eine Entscheidung innerhalb dieser Frist nicht möglich, muss die Finanzbehörde die Gründe hierfür mitteilen.
Fragen und Antworten: FAQ zur verbindlichen Auskunft
Was ist eine verbindliche Auskunft im Steuerrecht?
Die verbindliche Auskunft ist eine schriftliche, behördenverbindliche Entscheidung der Finanzverwaltung über die steuerliche Beurteilung eines konkret geplanten, noch nicht verwirklichten Sachverhalts. Sie dient der rechtlichen und steuerlichen Planungssicherheit und ist in §89 Abs. 2 Abgabenordnung geregelt.
Wer kann eine verbindliche Auskunft beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften. Auch mehrere Beteiligte können gemeinsam eine einheitliche verbindliche Auskunft beantragen, wenn sich der Sachverhalt steuerlich auf alle Beteiligten auswirkt.
Für welche Sachverhalte ist eine verbindliche Auskunft ausgeschlossen?
Eine verbindliche Auskunft ist ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt bereits im Wesentlichen verwirklicht wurde, etwa durch den Abschluss eines Vertrags. Ebenfalls nicht erteilt wird sie für allgemeine steuerliche Fragen, unverbindliche Gestaltungsüberlegungen oder reine Steuersparmodelle ohne klar abgegrenzten Sachverhalt.
Wie hoch sind die Kosten einer verbindlichen Auskunft im Jahr 2026?
Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, also der steuerlichen Bedeutung der Auskunft. Ab einem Gegenstandswert von 10.000 Euro fällt eine Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz an. Seit der Gebührenanpassung 2025 gelten erhöhte Gebührensätze, die auch 2026 Anwendung finden.
Wann fällt keine Gebühr für eine verbindliche Auskunft an?
Keine Gebühr wird erhoben, wenn der Gegenstandswert weniger als 10.000 Euro beträgt. Ebenfalls gebührenfrei bleibt der Antrag, wenn kein Gegenstandswert bestimmbar ist und die Bearbeitungszeit unter zwei Stunden liegt.
Wie lange bindet eine verbindliche Auskunft das Finanzamt?
Die Bindungswirkung gilt zeitlich unbegrenzt, solange der Sachverhalt wie beschrieben umgesetzt wird und sich die maßgebliche Rechtslage nicht ändert. Ein späterer Zuständigkeitswechsel des Finanzamts hebt die Bindungswirkung nicht auf.
Was passiert bei Abweichungen vom beschriebenen Sachverhalt?
Weicht der später verwirklichte Sachverhalt wesentlich von der Darstellung im Antrag ab, entfällt die Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft. Gleiches gilt, wenn im Antrag unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht wurden.
Kann gegen eine verbindliche Auskunft Rechtsbehelf eingelegt werden?
Ja. Die verbindliche Auskunft ist ein Verwaltungsakt. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden, etwa wenn die steuerliche Beurteilung von der eigenen Rechtsauffassung abweicht oder die Auskunft abgelehnt wird.
Scheinselbstständigkeit: Neue Urteile, alte Risiken
Ratgeber Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen
(MB)