Wirtschaftliches Eigentum
Für steuerliche Zwecke sind Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Hiervon wird abgewichen, wenn der zivilrechtliche Eigentümer während der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut nicht ausüben darf. In diesem Fall ist das Wirtschaftsgut dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen.

SteuerSparErklärung flex 2023
Mit einem günstigeren Nachkauf weiterer Steuerakten und unserem eigenen Versandservice (kein ELSTER-Zertifikat notwendig) geht die neue SteuerSparErkläung flex 2023 nicht nur leicht von der Hand, sondern gibt volle Flexibilität bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.