Wiederkehrende Einnahmen
Wiederkehrende Einnahmen (auch wiederkehrende Bezüge genannt) gehören zu den sonstigen Einkünften. Wiederkehrende Einnahmen sind Leibrenten sowie Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden.
Leibrenten unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Dieser verringert sich mit steigendem Rentenalter. Demgegenüber unterliegen Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, einer vollständigen Besteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG
STEUEReasy (Steuerjahr 2024)
Einfache Handhabung für einfache Steuerfälle - easy eben! Die Software bietet zuverlässig zum kleinen Preis, was für eine einfache Steuererklärung nötig ist. Der “rote Faden” navigiert Sie intuitiv und mit wenig Aufwand durch die Erklärung.