Wiederkehrende Einnahmen
Wiederkehrende Einnahmen (auch wiederkehrende Bezüge genannt) gehören zu den sonstigen Einkünften. Wiederkehrende Einnahmen sind Leibrenten sowie Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden.
Leibrenten unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Dieser verringert sich mit steigendem Rentenalter. Demgegenüber unterliegen Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, einer vollständigen Besteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG
Jetzt neu: SteuerSparErklärung Online
Warum Sie die SteuerSparErklärung Online lieben werden: Direkt im Browser starten – ganz ohne Installation: Sie brauchen nichts herunterzuladen oder zu installieren. Einfach anmelden und in jedem Browser loslegen. Schnell zur Erstattung – mit intelligenter Unterstützung: Dank der integrierten Steuer-KI Alma und dem geführten Frage-Antwort-Modus erledigen Sie Ihre Steuererklärung effizient und fehlerfrei. Immer aktuell, immer sicher: Automatische Updates und sichere Cloud-Speicherung sorgen dafür, dass Ihre Daten stets geschützt sind. Maximale Steuererstattung rausholen: Nutzen Sie alle Steuervorteile – mit geprüften Tipps und automatischen Optimierungsvorschlägen. Flexibel und unabhängig vom Betriebssystem: Ob Windows, Mac oder Linux – die Online-Version läuft überall, wo ein Browser verfügbar ist.