Welteinkommen
Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht vor, unterliegen nicht nur die inländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen, sondern auch seine ausländischen Einkünfte der Besteuerung im Inland. Zwangsläufig unterliegt das Welteinkommen (inländische und ausländische Einkünfte) der Besteuerung. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann es zur Freistellung der ausländischen Einkünfte von der Besteuerung im Inland oder zur Anrechnung der ausländischen Steuer auf die inländische Steuer kommen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 EStG
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).