Territorialprinzip
Im internationalen Steuerrecht kommt das sogenannte Territorialprinzip zur Anwendung.
Dies gestattet einem einzelnen Staat, die auf seinem Territorium verwirklichten Tatbestände zu besteuern. Zu den verwirklichten Tatbeständen könnten zum Beispiel auf dem Territorium eines Staates erzielte Einkünfte aus einer Betriebsstätte oder Zinseinkünfte gehören.
Mit diesem Prinzip korrespondiert das Quellenprinzip sowie das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip. Im Zuge des Quellenprinzips werden alle Einkommens- und Vermögensquellen, die sich auf dem Territorium eines Staates befinden, der Besteuerung unterworfen. Das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip gestattet, alle Personen der Besteuerung zu unterwerfen, die sich auf dem Territorium des jeweiligen Staates befinden (DBA, AStG, § 2a EStG).
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