Vollstreckungskosten
Die Kosten einer Vollstreckung (Gebühren und Auslagen) fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last. Zu den Gebühren, die im Rahmen einer Vollstreckung erhoben werden, gehören die Pfändungsgebühren, die Wegnahmegebühren und die Verwertungsgebühren.
Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben. Jedoch hat der Vollstreckungsschuldner die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 337 AO
§ 338 AO
Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
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