Vollstreckungskosten
Die Kosten einer Vollstreckung (Gebühren und Auslagen) fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last. Zu den Gebühren, die im Rahmen einer Vollstreckung erhoben werden, gehören die Pfändungsgebühren, die Wegnahmegebühren und die Verwertungsgebühren.
Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben. Jedoch hat der Vollstreckungsschuldner die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 337 AO
§ 338 AO

SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024)
Der Klassiker für Ihre Steuererklärung 2024! Profitieren Sie von dem geführten und intuitiven Prozess mit leicht verständlichen Fragen. Unsere Steuertipps erleichtern und maximieren Ihre Steuererstattung, die Ihnen sofort und exakt berechnet wird. Mit der Plausibilitätsprüfung vermeiden Sie Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung.