Vergleichsmiete
Die ortsübliche Miete ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung üblich ist.
Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 21 Abs. 2 EStG
R 8.1 LStR

Ausgezogen? Die nackte Wahrheit
Mit der ersten eigenen Wohnung und dem ersten »richtigen« Gehalt stehst du vor völlig neuen Fragen. Wir haben Berufsanfänger, Studierende und Auszubildende gefragt, was sie beschäftigt, und haben überlegt, was wir damals, als wir zuhause ausgezogen sind, gerne gewusst hätten. Von Gehaltsabrechnung verstehen über Mietkaution, Auto-Wunschkennzeichen, Aktien kaufen, Steuererklärung machen bis Ordnung halten kamen viele Wünsche und Fragen zusammen, die wir in diesem Buch beantworten möchten.