Strafen
Strafgelder unterliegen dem Abzugsverbot. Damit können sie steuerlich nicht geltend gemacht werden. Zu den Strafgeldern gehören:
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Geldstrafen,
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Verwarnungsgelder,
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Ordnungsgelder,
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Geldleistungen zur Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen.
Entstehen im Zusammenhang mit einer Straftat Anwaltskosten und Verfahrenskosten, können diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Straftat mit einem Betrieb im Zusammenhang steht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG
Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.