Strafen
Strafgelder unterliegen dem Abzugsverbot. Damit können sie steuerlich nicht geltend gemacht werden. Zu den Strafgeldern gehören:
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Geldstrafen,
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Verwarnungsgelder,
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Ordnungsgelder,
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Geldleistungen zur Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen.
Entstehen im Zusammenhang mit einer Straftat Anwaltskosten und Verfahrenskosten, können diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Straftat mit einem Betrieb im Zusammenhang steht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.