Stille Reserven
Stille Reserven sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem höheren Teilwert eines Wirtschaftsgutes. Stille Reserven entstehen durch eine Wertsteigerung des Wirtschaftsgutes oder durch zu hohen Abschreibungen. Sehr häufig sind stille Reserven im Immobilienbesitz enthalten.
Zur Aufdeckung stiller Reserven kommt es bei der Entnahme oder der Veräußerung (auch Betriebsveräußerung) des Wirtschaftsgutes. Werden stille Reserven durch Entnahme oder Veräußerung eines Wirtschaftsgutes realisiert, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.
Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen
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