Steueroasen
Verweigern Staaten und Gebiete trotz diplomatischer Aufforderungen Auskünfte zu Steuersachen und sind sie zudem nicht bereit, einen dem OECD-Standard entsprechenden Auskunftsverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren, dann gelten diese Staaten als Steueroasen. Allgemein werden Länder mit keinen oder besonders niedrigen Steuern den Steueroasen zugerechnet.
Unter anderem gehören folgende Länder zu den Steueroasen:
Andorra |
Hongkong |
Antigua-Barbuda |
Monaco |
Bahamas |
Jungferninseln |
Bahrein |
Oman |
Bolivien |
Panama |
Welche Länder aktuell als »Steueroasen« gelten, teilt das Bundesfinanzministerium auf einer »schwarzen Liste der Steueroasen« mit und dies auf Beschluss der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats.
Der Gesetzgeber hat mit der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) und dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (veröffentlicht am 31.07.2009) besondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Einkünfte aus sog. »Steueroasen« erlassen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).