Auslandsvermögen
Das Auslandsvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person (Inländer) unterliegt nicht der laufenden Besteuerung. Steuerfolgen können sich jedoch bei Erbschaft und Schenkung ergeben. So unterliegt auch das Auslandsvermögen eines Inländers der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, wenn keine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens greift.

SteuerSparErklärung für Lehrer 2023, Mac-Version
Eine einzigartige Sammlung von Steuertipps, speziell für Lehrer, ergänzt die bewährte Steuersoftware für macOS. Direkt bei der Eingabe werden alle steuerlichen Besonderheiten für Lehrer berücksichtigt.