Auslandsvermögen
Das Auslandsvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person (Inländer) unterliegt nicht der laufenden Besteuerung. Steuerfolgen können sich jedoch bei Erbschaft und Schenkung ergeben. So unterliegt auch das Auslandsvermögen eines Inländers der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, wenn keine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens greift.

SteuerSparErklärung flex 2023
Mit einem günstigeren Nachkauf weiterer Abgaben und unserem eigenen Versandservice (kein ELSTER-Zertifikat notwendig) geht die neue SteuerSparErkläung flex 2023 nicht nur leicht von der Hand, sondern gibt volle Flexibilität bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.