Steuerumgehung

Zu einer Steuerumgehung kommt es, wenn zur Minderung der Steuerlast rechtliche Gestaltungen gewählt werden, die aus wirtschaftlicher Sicht keine Vorteile bringen. Eine Steuerumgehung ist zwar nicht strafbar, jedoch wird die gewählte Steuergestaltung nicht anerkannt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 42 AO

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