Sollversteuerung
Bei der Sollversteuerung (Besteuerung nach dem vereinbarten Entgelt) entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Der Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht wurde, ist somit ausschlaggebend dafür, in welchem Voranmeldezeitraum der Umsatz zu berücksichtigen ist. Auch für Teilleistung gilt die Sollversteuerung, wenn für die Teilleistung ein gesondertes Entgelt vereinbart worden ist. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Leistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten teilbar ist.
Von der Sollversteuerung ausgenommen sind Anzahlungen. Hierbei greift in jedem Fall die Istversteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 13 UStG
A 13.1 Abs. 1 ff. UStAE
Rechnungen und Umsatzsteuer: Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen
Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung?