Schönheitsoperationen
Im Normalfall können Kosten für eine Schönheitsoperation (z.B. Haartransplantation, Fettabsaugung, Gesichtskorrekturen) steuerlich nicht berücksichtigt werden. Hiervon wird jedoch abgewichen, wenn aus medizinischen Erfordernissen die Operation notwendig ist. In diesem Fall können die Kosten für die Schönheitsoperation als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Kosten für eine Schönheitsoperation unterliegen der Umsatzsteuer.
Für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Schönheitsoperation muss vor dem Eingriff ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten erstellt werden. Hiermit muss bestätigt werden, dass keine persönlichen Gründe für den Eingriff existieren.
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Der große Betreuungsratgeber
Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Circa 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung. Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in solch eine Situation geraten. Deshalb ist es wichtig, sich in diesem Fall rechtzeitig über das Thema "Betreuung" zu informieren, um die größtmögliche Selbstbestimmung in Notlagen zu bewahren. Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Betreuten und dem Betreuer, bei den täglichen Herausforderungen helfen.