Saisonbetrieb
Ein Saisonbetrieb liegt vor, wenn die Geschäftstätigkeit vorübergehend unterbrochen wird und die gewerbliche Tätigkeit vorrübergehend ruht. Typische Saisonbetriebe sind zum Beispiel Kurbetriebe sowie das Bauhandwerk.
Die vorübergehenden Unterbrechungen der gewerblichen Tätigkeit, die durch die Art des Betriebs veranlasst sind, heben die Gewerbesteuerpflicht für die Zeit bis zur Wiederaufnahme des Betriebs nicht auf. Erst mit Einstellung des Gewerbebetriebs erlischt die Gewerbesteuerpflicht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 GewStG
Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln
Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.