Saisonbetrieb
Ein Saisonbetrieb liegt vor, wenn die Geschäftstätigkeit vorübergehend unterbrochen wird und die gewerbliche Tätigkeit vorrübergehend ruht. Typische Saisonbetriebe sind zum Beispiel Kurbetriebe sowie das Bauhandwerk.
Die vorübergehenden Unterbrechungen der gewerblichen Tätigkeit, die durch die Art des Betriebs veranlasst sind, heben die Gewerbesteuerpflicht für die Zeit bis zur Wiederaufnahme des Betriebs nicht auf. Erst mit Einstellung des Gewerbebetriebs erlischt die Gewerbesteuerpflicht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 GewStG
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).