Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird für die Berechnung der Gewerbesteuer um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7 GewStG
§ 8 GewStG
§ 9 GewStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.