Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird für die Berechnung der Gewerbesteuer um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7 GewStG
§ 8 GewStG
§ 9 GewStG
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Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen
Als Selbstständiger sollten Sie das Thema Scheinselbstständigkeit stets im Blick haben, und zwar aus zwei Perspektiven.